Energieausweis für Eigentümer

energieausweis.jpgWenn man eine Waschmaschine oder ein Auto kauft, geht einer der ersten Blicke darauf, wie viel Energie das Produkt verbraucht. Für Immobilien soll ebenso leicht erkennbar sein, wie es um ihre Energieeffizienz steht. Deshalb gibt es den Energieausweis.
Er bündelt alle wichtigen Informationen zum Thema.
Die Vorschriften für Energieausweise waren bisher in der EnEV festgelegt. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches seit 01. November 2020 in Kraft getreten ist, hat die bis dahin gültige EnEV abgelöst.

 

Darauf müssen Sie als Eigentümer achten:
Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis? Besorgen Sie den passenden Ausweis für Ihre Immobilie.
Achten Sie darauf, dass die Energieeffizienzklasse in Ihrem Energieausweis angegeben ist. Dies ist seit Mai 2014 Pflicht.
In kommerziellen Immobilienanzeigen müssen Sie bestimmte energetische Kennwerte angeben.
Legen Sie dem Interessenten für Ihre Immobilie schon bei der Besichtigung den Energieausweis vor.

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis?
Der Unterschied zwischen den beiden Ausweisen: Der Verbrauchsausweis errechnet sich nur aus den Verbrauchswerten der letzten Jahre. Der Bedarfsausweis analysiert die gesamte Immobilie. Dabei bezieht er ihre Substanz und ihren Energieverbrauch mit ein. Außerdem zeigt er Potenziale zum Einsparen und Modernisieren auf. Damit ist er zwar teurer, aber auch umfangreicher als der Verbrauchsausweis.

Welchen Ausweis Sie benötigen, richtet sich nach Alter und Zustand Ihrer Immobilie. Besitzen Sie einen Neubau oder eine Immobilie, die weniger als fünf Wohnungen hat und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist? Dann ist der Bedarfsausweis Pflicht. Allen anderen Immobilien reicht der Verbrauchsausweis.

Haus statt Waschmaschine: die Energieeffizienzklassen
Die Angaben zum Energieverbrauch sollen für Verbraucher auf den ersten Blick verständlich sein. Deshalb müssen Gebäude seit Mai 2014 bestimmten Energieeffizienzklassen zugeordnet werden. Sie lehnt sich an der Effizienz-Skala an, wie sie bereits für Haushaltsgeräte etabliert ist. Sie reicht von A + (sehr effizient) bis H (hoher Energieverbrauch).

Energiekennwerte in Immobilienanzeigen
Sie schalten in einem kommerziellen Medium eine Anzeige zu Verkauf, Verpachtung oder Vermietung Ihrer Immobilie? Dann sind Sie verpflichtet, bestimmte Werte in Ihre Anzeige aufzunehmen.

Checkliste für Immobilienanzeigen – diese Angaben sind Pflicht:
Art des Energieausweises
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauchskennwert (bei Nichtwohngebäuden für Wärme und Strom jeweils getrennt)
Wesentlicher Energieträger der Heizung
Baujahr des Gebäudes (bei Wohngebäuden)
Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden. Das gilt nicht für Ausweise, die vor Mai 2014 ausgestellt wurden)
Vorzeigepflicht – auch ohne Aufforderung

Sie müssen dem Interessenten den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Nachdem Sie und der Interessent den Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben haben, übergeben Sie ihm den Energieausweis. Entweder als Original oder in Kopie – das ist Ihnen überlassen.

Wer stellt Energieausweise aus?
Sie haben noch Fragen oder wünschen einen Energieausweis für Ihre Immobilie? Wir stehen Ihnen gerne zur Seite. Und helfen Ihnen dabei, einen Aussteller für Ihren Energieausweis zu finden.